Unterrichtsordnung Tutti – musik und mehr

1. Aufgabe und Aufbau

Tutti – musik und mehr hat sich als Bildungsstätte für Musik das Ziel gesetzt, die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters zu erschließen und zu fördern.

2. Unterricht

2.1 Instrumental- und Vokalunterricht

Der Unterricht in den Instrumental- und Vokalfächern wird als Einzelunterricht oder in Gruppen zu 2 bis 4 Schülern erteilt. Die Gruppen sollen nach Alter und Vorbildung so zusammengesetzt sein, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Einteilung sowie erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet der Fachlehrer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.

2.2 Ensemble/Chor

Der Ensemble- und Chorunterricht ist Bestandteil des Instrumental- und Vokalunterrichts. Er führt die Schülerinnen und Schüler zum gemeinsamen Musizieren und fördert ihre musikalische Entwicklung. Die Teilnahme am Ensemble- und Chorunterricht ist für Schüler von Tutti – musik und mehr kostenlos. Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Ensemble oder Einrichtung eines Ensembles besteht nicht.

3. Unterrichtszeiten

3.1 Schuljahr

Das Schuljahr von Tutti – musik und mehr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Ferien und unterrichtsfreien Feiertage von  Tutti – musik und mehr richten sich nach den für die allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen.

3.2 Unterrichtsdauer

Die Unterrichtsdauer richtet sich nach dem Leistungsstand und der Leistungsbereitschaft des Schülers und den Erfordernissen des Unterrichtsfachs. Sie beträgt in der Regel 30 oder 45 Minuten pro Woche.

4. Unterrichtsstätten/Aufsicht

Der Unterricht findet ausschließlich in den von Tutti – musik und mehr ausgewiesenen Räumen statt. Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Bei variabel vereinbarten Unterrichtszeiten gilt dies sinngemäß für die tatsächliche Unterrichtszeit. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum.

5. Instrumente/Noten/Unterrichtsmaterialien

Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Noten oder andere für den Unterricht benötigte Materialien sind in zumutbarem Umfang vom Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten auf Empfehlung der Lehrkraft anzuschaffen.

6. Anmeldung/Aufnahme

Anmeldungen sind schriftlich an Tutti – musik und mehr zu richten (Formblatt). Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Mit der Einteilung zum Unterricht entsteht ein unbefristeter Unterrichtsvertrag, der zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren verpflichtet. Die Aufnahme kann von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

7. Austritt/Ausschluss

Abmeldungen sind bei Einzelunterricht mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Gruppenunterricht kann unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen nur zum 28. Februar und 31. August des Jahres gekündigt werden. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen die Unterrichtsordnung kann ein Schüler vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

8. Unterrichtsausfall

Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss der Fachlehrer rechtzeitig verständigt werden. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich von Tutti – musik und mehr zurück und muss nicht nachgegeben werden (§ 615 BGB). Bei krankheitsbedingtem Ausfall des Schülers entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach Ablauf von 3 Wochen. Stunden, die durch Verhinderung des Lehrers entfallen, werden nach gesonderter Vereinbarung nachgeholt. In gegenseitigem Einvernehmen kann gegen Rückvergütung der anteiligen Unterrichtsgebühr auf einen Nachholtermin verzichtet werden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall der Lehrkraft entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach 2 Wochen (§ 616 BGB).

9. Probeunterricht

Bei Neuanmeldung für Unterricht bei Tutti – musik und mehr wird einmalig eine kostenlose Probestunde vereinbart.

10. Leistungen des Schülers

Tutti – musik und mehr setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause um Fortschritte bemüht. Der Schüler hat einmal pro Schuljahr seine Leistungen im Klassenvorspiel nachzuweisen. Sind aufgrund mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen Fortschritte nicht zu erkennen, hat der Fachlehrer das Recht, das Unterrichtsverhältnis abzubrechen. Die Schüler oder die gesetzlichen Vertreter sind vorher zur beabsichtigten Maßnahme zu hören.

11. Veranstaltungen/Öffentliche Auftritte

Die Teilnahme an den von Tutti – musik und mehr angesetzten Vorspielen, Konzerten und weiteren Veranstaltungen einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme kann durch den Fachlehrer in zumutbarem Umfang gefordert werden. Von öffentlichen Auftritten der Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den an der Musikschule belegten Fächern muss der Fachlehrer vorher in Kenntnis gesetzt werden.

13. Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.

14. Unfallversicherung

Die Schüler von Tutti – musik und mehr sind gegen Unfall versichert.

15. Unterrichtsgebühren

Die aktuelle Gebührenordnung steht jeweils auf der Website von Tutti – musik und mehr zum Download bereit. Alle von Tutti – musik und mehr erhobenen Gebühren werden alljährlich zum 1. Januar in der Höhe der jährlichen Inflation in Deutschland angeglichen.